Krankheit

Kranke Kinder dürfen die Einrichtung grundsätzlich nicht betreten!

Bei Schnupfen und Husten ist es entscheidend, dass es kein aktuer schwerer Verlauf ist und vor allem, dass das Kind 24 Stunden fieberfrei war. Bei besonderen Gegebenheiten, wie es die Coronapandemie darstellt, gelten unter Umständen andere Regeln, die aber dementsprechend bekannt gegeben werden.

Kinder, die während ihres Aufenthaltes im Kindergarten Medikamente wegen einer akuten Krankheit nehmen müssten, dürfen nicht in die Einrichtung kommen.

Muss ein Kind wegen chronischer Krankheiten Medikamente einnehmen, muss der Einrichtung eine Medikamentenanordnung des Arztes vorliegen und die Erzieherin muss genaue Anweisungen erhalten, wie und wann das Medikament zu verabreichen ist.

Ansteckende Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz wie Masern, Mumps, Scharlach, Krätze, Windpocken und seit neuestem auch Covid 19 o.ä. sind meldepflichtige Krankheiten, die sofort in der Einrichtung gemeldet werden müssen. Bei meldepflichtigen Krankheiten dürfen die Kinder nur mit einem ärztlichen Attest  die Einrichtung wieder besuchen.

Auch bei einem Läusebefall muss die Einrichtung sofort unterrichtet werden und das Kind einer entsprechenden Behandlung mit konsequenter Nachbehandlung unterzogen werden.

Kopfläuse

Um Epidemien zu vermeiden, bitten wir Sie um sofortige Mitteilung bei Kopflausbefall.

Interessante Information zur Kopflaus und Behandlung finden Sie unter https://www.nyda.de/laeuse

Krankmelden

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind telefonisch bis spätestens 08:30 Uhr.

Die Rufnummer Ihrer Einrichtung finden Sie ganz unten auf dieser Seite (Krippe, Kiga, Hort).

Schutz vor Ansteckung

Zum Schutz anderer Kinder und Schwangeren, dürfen Personen mit ansteckenden Krankheiten wie Scharlach, Masern, Röteln, Windpocken, etc. nicht in den Kindergarten kommen. Sie unterliegen hier einer Mitteilungspflicht gegenüber der Kindertagesstätte.

Krippe

Kindergarten

Hort

Träger

Wir dulden keine Werbeanrufe jeglicher Art.

© 22quadrat.deSebastian Herbig